Unsere Tipps zur Wohnungsübergabe

Die Übergabe der alten Wohnung bereitet einem oft Sorgen.
Haben Sie etwas übersehen? Ist alles sauber genug? Was passiert, wenn der Vermieter Schäden feststellt?

Mit unseren Tipps sind Sie optimal für die Wohnungsübergabe vorbereitet und können diese sorgenfrei abwickeln.

Was erwartet Sie bei der Wohnungsübergabe in der Schweiz?

Die Wohnungsübergabe ist quasi die Endabnahme der Wohnung durch den Vermieter.
Wenn Sie ausziehen, wird der Vermieter gemeinsam mit Ihnen die Wohnung begehen und den Zustand der Wohnung überprüfen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll angefertigt, dass diesen Zustand sowie alle festgestellten Mängel und Schäden dokumentiert.

Das Protokoll wird sowohl vom Vermieter als auch von Ihnen unterzeichnet, sodass sich beide Parteien über den Zustand der Wohnung einig sind.

Im Protokoll wird zudem normalerweise auch direkt geregelt wie mit den dokumentierten Mängeln und Schäden umgegangen wird, d.h. wie diese behoben werden und wer die Kosten dafür trägt.

Wichtig: Eine normale Abnutzung ist im Mietpreis bereits inbegriffen.

Am Ende der Wohnungsübergabe steht die Schlüsselübergabe. Mit der Abgabe der Schlüssel ist die Übergabe vollendet.

 

Was ist eine «normale Abnutzung»?

Unter normaler Abnutzung versteht das Gesetz die sorgfältige vertragsgemässe Benutzung einer Wohnung. Was eine normale Abnutzung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählt, wie lange die Person in der Wohnung lebte.

Nach 20 Jahren darf das Badezimmer bei der Wohnungsübergabe stärker benutzt aussehen als nach einem Jahr. Wohnen vier Personen unter einem Dach, wird die Wohnung auch stärker genutzt als in einem Singlehaushalt. Ein Boden in einem Restaurant wird stärker beansprucht als ein Wohnzimmerboden. All das muss berücksichtigt werden.

Beispiele für normale Abnutzung:

  • Dübellöcher in den Wänden, sofern diese fachmännisch zugespachtelt wurden und nicht zu zahlreich sind
  • Spuren von Bildern und Möbeln an den Wänden oder auch vergilbte Tapeten
  • Normale Abnutzung von Spannteppichen

 

Beispiele für übermässige Abnutzung:

  • Tiefe Kratzer im Parkett
  • Grössere Flecken/Teppichflecken
  • Von Haustieren verkratzte Holzwände
  • Verkritzelte Tapeten

 

Was passiert, wenn Mängel oder Schäden festgestellt wurden?

Zunächst muss geklärt werden, wer für die Beseitigung dieser Mängel und Schäden an der Wohnung aufkommt.

Sind Gebrauchsgegenstände wie Böden, Fenster, Türen, Kühlschrank, Herd, etc. betroffen, so gilt hier nicht der Neuwert dieser Gegenstände sondern der Zeitwert.
Das heisst, für die angesetzten Reparaturkosten dieser Schäden ist immer der Zeitwert heranzuziehen.
Eine Übersicht dazu finden Sie in der Lebensdauertabelle vom Mieterinnen- und Mieterverband (MV) und dem Hauseigentümerverband (HEV).

Müssen Sie die Kosten für Schäden durch übermässige Abnutzung tragen, sollten Sie dies Ihrer Hausrats- und Haftpflichtversicherung mitteilen, die diese Kosten in der Regel trägt.
Aber auch hier kann es ja nach Versicherung und Vertragsbedingungen Ausnahmen geben, bspw. wenn in der Wohnung geraucht wurde oder die Schäden durch Haustiere entstanden sind.
Wir empfehlen Ihnen, dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung zu klären.

 

Wie kommt man sorgenfrei durch die Wohnungsübergabe?

Zur Wohnungsübergabe gehört vor allem die Endreinigung. Diese kann nicht nur sehr nervenaufreibend, sondern auch zeitintensiv sein und häufig bleibt die Befürchtung etwas übersehen zu haben. Daher unsere Tipps für Ihre Endreinigung und Wohnungsübergabe:

  • Professionelle Endreinigung
    Es gibt verschiedene Reinigungsfirmen die Endreinigungen anbieten – und zwar mit einer Abnahmegarantie. D.h. sollte es bei der Übergabe doch zu Bemängelungen kommen, muss die Reinigungsfirma diese ohne Zusatzkosten beheben.
    Die Kosten variieren ja nach Wohnung, aber eine 3-Zimmer Wohnung mit Keller kann bereits ab 800 CHF beauftragt werden.
  • Genügend Zeit
    Planen Sie genügend Zeit für die Reinigung und das Ausbessern der Wände etc. ein.
    So vermeiden Sie in Stress zu geraten und ggf. unsauber zu arbeiten.
    Bauen Sie die Möbel an den Wänden frühzeitig ab um die Dübellöcher zu verputzen.
  • Malerarbeiten
    Auch hier lohnt es sich manchmal eine Firma zu beauftragen, da diese nicht nur schneller sind, sondern auch bereits das richtige Equipment mitbringen.
    So werden bspw. Farbspritzer auf der Boden und fleckige Ergebnisse vermieden.
    Sollen Sie doch selbst die Wände streichen wollen, empfehlen wir Ihnen auch hier, sind genügend Zeit zu nehmen und Raumweise vorzugehen.
    Achten Sie auf das ordentliche Abkleben der Leisten und Steckdosen und denken Sie den Boden mit einer festen Folie ab, die Sie ebenfalls mit den Leisten verbinden.
  • Vorab-Check
    Begehen Sie vor dem Termin der Übergabe einmal selbst Ihre Wohnung und schauen Sie, ob Ihnen etwas auffällt.
    Wenn Sie selbst bereits Mängel oder Schäden feststellen, bereiten Sie sich darauf vor:
    Zählen diese zur normalen Abnutzung?
    Würde Ihre Versicherung für die Schäden aufkommen?
    Wie hoch wäre der aktuelle Zeitwert?
    So wissen Sie bereits im Vorfeld womit Sie rechnen und können und sind bei der Abnahme auf diese Punkte vorbereitet.

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